Democracy never comes easy

Justice

Die wehrhafte Demokratie


In den letzten Jahren haben populistische Äußerungen und Politiker Konjunktur. Die AfD
konnte über die Jahre ihre Wählerschaft vergrößern, der rechte Flügel um Björn Höcke steht
mittlerweile als Verdachtsfall unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes. Auch lässt
sich eine Zunahme der rechtsextrem motivierten Straftaten feststellen, mit dem traurigen
Höhepunkt des Mordes an Walter Lübcke. Dies macht bei einem Teil der Gesellschaft den
Wunsch nach einer wehrhaften Demokratie laut, da sie die demokratische Grundordnung in
Gefahr sehen. Es stellt sich die Frage, wie viel Regulierung und Verbote sind in einer
liberalen Demokratie sinnvoll. In diesem Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit
bewegen wir uns.


Der Neopluralismus postuliert die Existenz eines unstreitig normativen Sektors auch
Grundkonsens, dessen Regeln verbindlich einzuhalten sind. Dieser Grundkonsens ist der
hypothetische auch „eigentliche“ Volkswille. Alle Bereiche der politischen Ordnung die
außerhalb dieses normativen Sektors liegen, stellen den kontroversen Sektor mit
konkurrierenden Interessen dar, der auszuhandeln ist.


Demokratie ist demnach als wertgebundene, normativ festgelegte Ordnung konstruiert, diese
Werte unserer Gesellschaft haben sich in der Ausarbeitung des Grundgesetzes manifestiert
und mit der Ewigkeitsklausel auch eine immense Bedeutung erhalten. Die Einhaltung der
Grundsätze des unstreitigen Sektors soll, notfalls auch gewaltsam, erzwungen werden, der
sog. wehrhaften Demokratie. Im Grundrechtekatalog finden wir Art. 18 GG “Wer die Freiheit
der Meinungsäußerung (…) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte.” Als auch Art. 21 Abs. 2 GG der
eine Partei als verfassungswidrig erklärt, sofern diese die freiheitlich demokratische
Grundordnung beeinträchtigt oder beseitigen will. Es ist also verfassungsrechtlich durchaus
vorgesehen die Demokratie in dieser Art und Weise zu schützen. Doch sind in der
verfassungsrechtlichen Praxis diese Artikel kaum relevant, da man hier bei Verstößen mehr
auf einfachgesetzliche Regelungen zurückgreift. Der Parlamentarische Rat hat 1948/49 diese
Normen weit vorn im Grundgesetz platziert, es wollte damit den historischen Kontext des
zurückliegenden Nationalsozialismus und den Auftrag an zukünftige Generationen festhalten,
die Demokratie vor politischem Extremismus zu schützen. Die Aufgabe des Staates soll sein,
einen ordnungs- und sozialpolitischen Rahmen zu schaffen, der es ermöglicht, auf Basis des
unstreitigen Sektors also des Grundgesetzes, dass konkurrierende Interessen verhandeln
können. Diese Aufgabe wird mit den Mitteln der modernen Kommunikation von Internet und
explizit der sozialen Netzwerke umso schwieriger.
In komplexen Zivilgesellschaften hat sich die Art und Weise wie kommuniziert wird und wie
Informationen aufgenommen werden, verändert. Eine einheitliche Öffentlichkeit zerfällt
zunehmend und damit die kommunikative Vernetzung der Gesellschaft, was den
demokratischen Grundkonsens gefährdet. Dies hat zur Folge, dass Diskurse herrschaftsmäßig
dominiert werden und so nicht mehr gewährleistet ist, dass alle Gruppen gleichberechtigt am
politischen Entscheidungsprozess mitwirken können.
Über soziale Netzwerke wie Facebook und Youtube entstehen Strukturen, die wir als Nutzer
nicht mehr nachvollziehen können und damit auch keinen Überblick, inwiefern und in
welcher Intensität wir von Fremdinteressen beeinflusst werden. Ein Beispiel für bewusste
Einflussnahme ist wohl das „micro targeting“ der Parteiwahlwerbung, die gezielt die Inhalte der
Wahlwerbung anpasst, je nachdem in welchen Freundeskreisen und Umgebungen man sich
im Netzwerk aufhält. Eine Analyse von mehreren tausend Youtube-Datenspenden durch die
Mozilla-Foundation hat gezeigt, dass der Algorithmus von Youtube die Nutzer falsch
informiert. Diese Strukturen können manipulierend genutzt werden, um den Diskurs positiv
im Sinne der eigenen Position zu lenken. Damit sind eine freie Reflektion und
Auseinandersetzung der Bürger nicht mehr gegeben, da sehr schnell Meinungen generiert
werden, die es zu verteidigen gilt. Eine deliberative Demokratie soll durch ein symbiotisches
Verhältnis von freiheitlichem Rechtsstaat und aktiver Zivilgesellschaft gewährleistet werden.
Aufgabe des Staates soll es sein, eine Konsensbildung zu ermöglichen, die auf
herrschaftsfreie Diskurse fußt. Dafür müssen Machtasymmetrien abgebaut werden. Denkbar
wäre, dass die Betreiber stärker in die Verantwortung genommen, Straftaten verfolgt und die
Nutzerkompetenzen erhöht werden.


Der Neopluralismus als auch die deliberative Demokratie betonen eine Vielfältigkeit der
Interessen. Der Staat soll gewährleisten, dass diese möglichst ohne Einfluss konkurrieren
können. Allerdings nicht regellos, beide halten einen normativen Grundkonsens für
notwendig, um die Demokratie nicht zu gefährden, muss politisches Handeln
immer verfassungskonform sein.